Autofahrstunden Kategorie B
Unser Fahrunterricht ist so ausgerichtet, dass Fahrschüler innerhalb kürzester Zeit zu sicheren, umweltbewussten, verantwortungs- und rücksichtsvollen Fahrzeuglenkern ausgebildet werden.
Unser Konzept
Das Eingehen auf die individuelle Persönlichkeit eines jeden einzelnen Fahrschülers betrachten wir als ein Muss; und dies ist letztendlich auch der Schlüssel unseres Erfolges. Ein weiteres Anliegen ist die persönliche Betreuung und Begleitung jeder Fahrschülerin und jedes Fahrschülers während der gesamten Ausbildung und auch noch danach, wenn Fragen auftauchen.
30 Jahre Erfahrung
Unsere Fahrlehrer sind erfahren, geduldig und nehmen auf deine Bedürfnisse Rücksicht.
Modernste Fahrzeuge
Bei uns lernst du mit Fahrzeugen der neusten Generation mit allen Assistenzsystemen.
Mehrsprachig
Unsere Fahrlehrer sprechen Deutsch, Englisch und Serbisch.
Der Weg zum Führerausweis Kategorie B
Der Weg zum Führerschein für Neulenker ist ein spannender, aber auch herausfordernder Prozess. Hier findest du eine Liste aller Dokumente, die du einreichen musst und einige Tipps von uns, damit du schnellstmöglich mit dem Autofahren starten kannst.
Bei Fragen stehen dir unsere Fahrlehrer gerne zur Verfügung. Schreibe uns unverbindlich auf WhatsApp. Wir helfen gerne weiter!
Mindestalter
Bevor du mit der Beantragung deines Lernfahrausweises beginnen kannst, musst du das Mindestalter erreicht haben. Du musst mindestens 17 Jahre alt sein, um den Lernfahrausweis zu erhalten. Die Theorieprüfung kannst du jedoch bereits einen Monat vorher ablegen. Deinen Ausweis erhältst du dann an deinem 17. Geburtstag.
Formular ausfüllen
Das Formular zur Beantragung deines Lernfahrausweises kannst du über den folgenden Link direkt herunterladen. Deine Personalien und die Fragen zu deiner Gesundheit kannst du bereits ausfüllen. Du musst auch ein Passfoto beilegen.
Sehtest
Mit dem ausgefüllten Formular musst du einen Sehtest absolvieren. Das kannst du bei jedem Optiker. Deine Daten wird der Optiker direkt auf das Antragsformular eintragen, nimm dieses also zum Sehtest mit. Der Sehtest kostet normalerweise 20 – 30 Franken. Wenn du einen Sehtest (z.B. von einem Augenarztbesuch) hast, welcher weniger als 2 Jahre alt ist, kannst du diesen Schritt überspringen.
Nothilfekurs
Als Fahrzeuglenker musst du mit den Grundlagen der Ersten Hilfe vertraut sein. Daher musst du einen Nothilfekurs besuchen. Das kannst du direkt bei uns in der Fahrschule. Wenn du vor weniger als 6 Jahren bereits einen Nothilfekurs absolviert hast, und das Zertifikat noch besitzt, kannst du diesen Schritt überspringen.
Einreichung
Nachdem du alles ausgefüllt und die entsprechenden Dokumente beigelegt hast, kannst du deine Unterlagen beim Strassenverkehrsamt einreichen. Wenn du das Gesuch zum ersten Mal einreichst, kannst du das persönlich beim Einwohneramt deiner Wohngemeinde oder beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt an der Frongartenstrasse 5 in St.Gallen abgeben.
Anschliessend erhältst du die Zulassungsbestätigung zur Theorieprüfung.
Theorieprüfung
Mit der Zulassungsbestätigung kannst du während eines Prüfungsfensters die Theorieprüfung absolvieren. Es ist keine Anmeldung nötig. In St. Gallen kannst du die Theorieprüfung an folgenden Orten und Zeiten ablegen:
- Prüfstelle Winkeln, Biderstrasse 6, 9015 St.Gallen
Mittwoch und Donnerstag (jeweils 13.00 bis 14.30 Uhr) - Schifffahrtsamt Rorschach, Kornhaus, 9401 Rorschach
Montag und Mittwoch (jeweils 13.00 – 14.30)
- Prüfstelle Mels, Wangser Bahnhofstrasse 71, 8887 Mels
Mittwoch 13.00 – 14.30 - Prüfstelle Kaltbrunn, Uznacherstrasse 72, 8722 Kaltbrunn
Mittwoch 13.00 – 14.30
Die Theorieprüfung dauert 45 Minuten. Sie besteht aus 50 Multiple-Choice-Fragen. Die maximale Punktzahl ist 150. Wenn du weniger als 15 Fehlerpunkte hast, dann hast du die Theorieprüfung bestanden.
Nachdem du die Theorieprüfung bestanden hast, erhältst du deinen Lernfahrausweis per Post.
Fahrstunden
Wir gratulieren zum Lernfahrausweis! Wir empfehlen ein paar Fahrstunden, bevor du mit einer Begleitperson losfährst. Wenn du weniger als 20 Jahre alt bis, musst du mindestens 12 Monate warten, bevor du die praktische Prüfung absolvieren darfst. Wir beraten dich gerne bei deiner Ausbildungsplanung.
Bereit für deine erste Fahrstunde?
Du möchtest mit den Fahrstunden starten oder hast noch eine Frage, kontaktiere uns unverbindlich und Frage uns für eine Fahrstunde an. Wir melden innerhalb von 24h mit Terminvorschlägen bei dir!
Häufige Fragen & Antworten
Nachfolgend findest du Antworten zu häufigen Fragen. Falls du deine Frage nicht findest, stehen wir dir gerne zur Verfügung!
Autobahnen und Autostrassen dürfen in der Schweiz nach Gesetz erst nach erreichter Prüfungsreife befahren werden.
Die Prüfungsreife ist erreicht, nachdem die Ausbildung in der Fahrschule abgeschlossen und der Kandidat kurz vor der Prüfung steht. Nicht explizit festgehalten ist, ob es sich hierbei darum handelt, dass der Prüfungstermin bereits fixiert wurde.
Ja, du kannst nach bestandener Fahrprüfung Fahrzeuge mit Handschaltung fahren, egal ob du die Prüfung mit einem Schalter oder einem Automat absolviert hast. Der «Schaltereintrag» im Fahrausweis existiert nicht mehr.
Die Prüfung dauert 70 Minuten. 60 Minuten Fahren und 10 Minuten Schlussbesprechung.
Ja, die Prüfung wird mit dem Fahrzeug absolviert, in welchem die häufigsten Fahrlektionen absolviert wurden, oder mit dem Fahrzeug, welches das Wunschfahrzeug des Fahrschülers ist.
Nein, in der Schweiz kann man auch ohne Fahrschule und Fahrstunden die praktische Fahrprüfung absolvieren. Dies ist jedoch nicht empfehlenswert, da sich die Verkehrsregeln laufend ändern und eine professionelle Fahrschule immer auf dem neuesten Stand ist und entsprechend unterrichtet.
Ja das ist möglich, solange die Hand- oder elektronische Feststellbremse für den Experten erreichbar ist.
Wir raten jedoch davon ab, mit einem privaten Fahrzeug die Prüfung zu absolvieren, da der Prüfungsexperte während der Prüfung nicht die Möglichkeit hat bei einer Gefahrensituation einzugreifen. Ebenfalls muss ein Experte annehmen, dass ein Schüler, welcher mit einem privaten Fahrzeug die Prüfung absolviert von der Fahrschule als nicht prüfungsreif eingestuft und deshalb nicht an die Prüfung angemeldet wurde oder der Fahrschüler keine Fahrstunden absolviert hat und somit die Verkehrsregeln nicht korrekt erlernt hat.
Es gibt 6 Manöver. Während der 60-minütigen Prüfungsfahrt muss man 1-3 davon abrufen und vorzeigen können. Diese sind:
- Rückwärts rechtwinklig Einparkieren
- Rückwärts seitwärts Einparkieren
- Rückwärts fahren um die Kurve
- Wenden
- Notbremsung
- Fahrzeugsicherung in der Steigung oder im Gefälle
Grundsätzlich nein, da die Theorieprüfung absolviert und bestanden wurde. Es ist jedoch möglich, dass ein Prüfungsexperte während der praktischen Prüfung einige Fragen über das Fahrzeug, wie Licht, Heizung / Belüftung etc. stellt.
In der Regel eher nicht, da die Experten die Fahrschüler nicht ablenken wollen. Trotzdem muss der Fahrschüler lernen, mit Mehrfachbelastungen umzugehen, wie etwa einem sprechenden Experten, und dabei auch schwierige Situationen sicher meistern.
Ja das ist möglich. Immer wenn neue Verkehrsexperten in ihren Beruf eingeführt werden, kann es sein, dass der Ausbilder sowie der angehende Verkehrsexperte im Auto sitzen. Das Prüfungsergebnis wird normal gewertet und verrechnet.
Falls an diesem Tag der auszubildende Verkehrsexperte seine Prüfung absolviert, sitzen 3 Experten im Fahrzeug. Der Vorteil ist, dass die Prüfung in diesem Fall nur gewertet wird, wenn sie positiv ausfällt – eine nicht bestandene Prüfung wird weder verrechnet noch gewertet.
Noch offene Fragen? Schreibe uns eine WhatsApp!
Wir helfen gerne weiter!